BGH lehnt Entschädigungsklage blinder Patientin gegen Rehaklinik ab
KI-Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz die Klage einer blinden Frau auf Entschädigung abgewiesen, die nach einer Operation in eine Rehaklinik überwiesen worden war. Die Klinik hatte die Aufnahme mit der Begründung abgelehnt, die Behinderung der Patientin sei für die Behandlung nicht geeignet. Die Frau hatte daraufhin Klage auf Entschädigung erhoben. Mit der Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts endet ein mehrstufiges Verfahren, dessen vorherige Instanzen ebenfalls zugunsten der Klinik entschieden hatten. Der Fall wirft erneut Schlaglicht auf die Rechtslage bei Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssektor. Die knappe Meldung der Tagesschau enthielt keine weiteren Details zu den Begründungen des Gerichts oder zur Höhe der geforderten Entschädigung.
