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Politikneutral10. Sept. 2026

EU-Kommission widerspricht Streaming-Plänen von Kulturstaatsminister Weimer

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KI-Zusammenfassung

Die EU-Kommission hat der Bundesregierung in einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erhebliche Änderungen im Bundestag nahegelegt. Der Entwurf sieht vor, dass alle größeren, auf den deutschen Markt abzielenden Streamingdienste – privat oder öffentlich-rechtlich – acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke investieren müssen, dazu Subquoten für Neuproduktionen und einen Rechterückfall für unabhängige Produzenten. Brüssel unterstellt dem Ansatz, weniger die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas sowie den Medienpluralismus im Blick zu haben, sondern vor allem den Produktionsstandort Deutschland zu stärken; ersteres sei mit EU-Recht vereinbar, letzteres nur bedingt. Der Regierung hatte das Papier bereits im Mai beschlossen und an den Bundestag überwiesen, berichtete zuerst die FAZ. Grundlage ist Artikel 13 der AVMD-Richtlinie von 2018, der Mitgliedstaaten Investitionspflichten erlaubt, wenngleich eine EU-weite Auflage nicht vorgesehen ist.

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