OLG Düsseldorf: KI-Bilder ohne menschlichen Gestaltungsbeitrag genießen keinen Urheberrechtsschutz
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Grundsatzurteil vom 2. April (Az.: 20 W 2/26) festgelegt, dass rein maschinell generierte Bilder keinen urheberrechtlichen Schutz erhalten. Ein bloßes Prompting mit allgemeinen Textanweisungen genügt nicht, um einen menschlich-gestalterischen Einfluss nachzuweisen. Zugleich erleichtert das Urteil das motivische Nachbauen von Fotografien: Das bloße Motiv oder der zugrundeliegende Einfall bleibt gemeinfrei und darf mit KI reproduziert werden, solange die handwerklichen Eigenheiten des Originals nicht kopiert werden. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Unterwasserfotografin gegen einen ehemaligen Kooperationspartner geklagt, der ihre Bilder von taufenden Hunden in ein KI-System geladen und im Bild-zu-Bild-Verfahren neu generiert hatte. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Eilantrag der Fotografin abgelehnt.
