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Finanzenneutralvor 1 Std

Vollmacht ab 18: Eltern verlieren mit Volljährigkeit automatische Vertretungsmacht

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KI-Zusammenfassung

Mit dem 18. Geburtstag erlischt die automatische Vertretungsmacht der Eltern — gegenüber Ärzten, Banken und Behörden gelten sie fortan als unbeteiligte Dritte. Notar Benjamin Karras aus Hamburg warnt, dass Eltern selbst in Notfällen keine Entscheidungs- oder Zugriffsberechtigung mehr haben, wenn keine Vollmacht vorliegt. Im Zentralen Vorsorgeregister sind junge Erwachsene deutlich unterrepräsentiert, obwohl sie durch Mobilität besonderen Risiken ausgesetzt sind. Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht in München, appelliert an Volljährige, für den Notfall Vorsorge zu treffen und Vollmachten zu erteilen.

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