Deutsche Männer unter 45 brauchen für längere Auslandsaufenthalte Militärgenehmigung
KI-Zusammenfassung
Das seit 1. Januar gültige „Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes“ verpflichtet deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren, für Auslandsaufenthalte über drei Monate eine vorherige Genehmigung des Verteidigungsministeriums einzuholen. Das Ministerium begründet die Regelung mit der Notwendigkeit, im Verteidigungsfall zu wissen, wer länger im Ausland weilt. Die Vorschrift basiert auf dem Wehrpflichtgesetz von 1956, das zuletzt im Dezember geändert wurde, und war während des Kalten Krieges bereits in Kraft. Das Gesetz sieht den Ausbau der Bundeswehr von 180.000 auf 260.000 Soldaten bis 2035 vor und führt ab Juli 2027 eine Fitnessprüfung für alle 18-Jährigen ein. Frauen können sich freiwillig melden, sind aber nicht verpflichtet. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist eine Wiedereinführung der Wehrpflicht möglich.
