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Politikneutralvor 2 Std

EuGH: Seniorenheime müssen keine GEMA-Gebühren für Kabelfernsehen zahlen

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Seniorenheime für die unveränderte Weiterleitung von Radio- und Fernsehprogrammen über interne Kabelnetze keine zusätzlichen GEMA-Gebühren zahlen müssen. Im konkreten Fall hatte die GEMA den Betreiber einer Seniorenresidenz in Rheinland-Pfalz verklagt, der über Satellit empfangene Programme über ein hauseigenes Kabelnetz in die Zimmer der Bewohner weiterleitete. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Fall dem EuGH vorgelegt, um die Auslegung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zu klären. Der EuGH begründete seine Entscheidung damit, dass eine "öffentliche Wiedergabe" im rechtlichen Sinne ein "spezifisches technisches Verfahren" voraussetze, das sich von der ursprünglichen Ausstrahlung unterscheide. Bei der bloßen Weiterleitung über ein internes Kabelnetz liege dies nicht vor. Das Urteil setzt Maßstäbe für die Abgrenzung zwischen privater und öffentlicher Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Einrichtungen mit Gemeinschaftsantennen.

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