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Wegzugsteuer trifft Erben ohne Umzug – drei Strategien schützen Vermögen
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KI-Zusammenfassung
Die Wegzugsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällt seit 2025 nicht nur bei Auswanderung, sondern auch bei Schenkung oder Erbschaft ins Ausland. Betroffen sind Beteiligungen von mindestens 1 Prozent an Kapitalgesellschaften oder Investmentfondsanteile über 500.000 Euro. Stefanie Wagner von Gräfe Tax & Legal erklärt, dass bereits ein Auslandsstudium des Erben den Wohnsitz ins Ausland verlagern kann. Drei rechtliche Strategien sollen Vermögende vor der Steuer auf fiktive Veräußerungsgewinne schützen, obwohl kein realer Gewinn erzielt wurde.
