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Bundeskabinett beschließt IP-Adress-Speicherpflicht – 3 Monate anlasslos

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KI-Zusammenfassung

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) brachten einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Provider zwingt, IP-Adressen und Port-Nummern drei Monate ohne Verdacht zu speichern. Ziel ist laut Merz die bessere Aufklärung von Kinderporno-Delikten, Cyberbetrug und digitaler Gewalt. Die Maßnahme ist eine abgespeckte Variante der Vorratsdatenspeicherung nach den gescheiterten Gesetzen von 2007 und 2015. IP-Adressen gelten als "einziger Ansatzpunkt" für Ermittler, da Provider sie dynamisch vergeben und ohne Speicherpflicht keine Zuordnung möglich ist.

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