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Bundeskabinett beschließt drittes Vorratsdatenspeicherungsgesetz – IP-Adressen 3 Monate
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KI-Zusammenfassung
Das Bundeskabinett verabschiedete den dritten Versuch einer Vorratsdatenspeicherung: Internetprovider müssen IP-Adressen und Port-Nummern drei Monate lang anlasslos speichern. E-Mail- und Messenger-Dienste müssen Verkehrsdaten auf Anordnung herausgeben. Das Justizministerium begründet das Vorhaben mit Fake-Shops und digitaler Gewalt. Neue Zugriffsberechtigte: neben Polizei nun auch Geheimdienste, Finanz- und Zollbehörden. Die Vorgängergesetze von 2007 und 2015 kassierte das Bundesverfassungsgericht. Lokale WLANs und Freifunk sind ausgenommen, Berufsgeheimnisträger nicht geschützt.
