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Kabinett beschließt IP-Vorratsdatenspeicherung für drei Monate
Heise Onlineip-vorratsdatenspeicherung
KI-Zusammenfassung
Das schwarz-rote Kabinett beschloss eine IP-Vorratsdatenspeicherung für drei Monate. Internetanbieter müssen speichern, welchem Nutzer eine IP-Adresse zugeordnet war, inklusive Port-Zuordnungen bei geteilten Anschlüssen. Justizministerin Stefanie Hubig begründet die Maßnahme mit Ermittlungserfordernissen bei Kindesmissbrauch, Online-Betrug und digitaler Gewalt. Hotels und ausländische Anbieter sind ausgenommen.
