EGMR fordert "sofortige Freilassung" Osman Kavalas
KI-Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die Türkei am Dienstag aufgefordert, den Kulturförderer und Geschäftsmann Osman Kavala "sofort freizulassen und die Folgen seiner Verurteilung zu beheben". Die Richter stellten Verletzungen mehrerer Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention fest — darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf ein faires Verfahren. Die Türkei wurde zudem zur Zahlung einer Entschädigung von 70.000 Euro an Kavala sowie zur Übernahme von Verfahrenskosten in Höhe von mehr als 43.000 Euro verurteilt. Bereits im Dezember 2019 hatte der EGMR Kavalas Freilassung aus der Untersuchungshaft angeordnet, die türkischen Behörden hielten ihn jedoch seit seiner Festnahme im Oktober 2017 ununterbrochen fest. Kavala wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit den Gezi-Park-Protesten 2013 und dem Putschversuch 2016 die Regierung gewaltsam habe stürzen wollen — Vorwürfe, die die Straßburger Richter bereits 2019 als nicht glaubhaft erhärtet bewerteten. Die Umsetzung des Urteils soll durch den Europarat überwacht werden, dem 46 Staaten angehören.