GeDIG-Gesetzentwurf: ePA soll zum digitalen Eingang ins Gesundheitssystem werden
KI-Zusammenfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) legt den Referentenentwurf für das GeDIG-Gesetz vor, der die elektronische Patientenakte (ePA) ab 1. Februar 2028 zum zentralen digitalen Einstieg in die ambulante Versorgung macht. Versicherte erhalten über die ePA-App eine bundeseinheitliche Ersteinschätzung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und können direkt Facharzttermine buchen. Ab 1. September 2029 müssen Vertragsärzte Überweisungen digital über die Telematikinfrastruktur (TI) ausstellen. Die Authentifizierung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, den eID-Ausweis oder ab 1. Januar 2027 über das EUDI-Wallet. Anbieter wie Doctolib müssen künftig Datenschutz-, Barrierefreiheits- und Diskriminierungsvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes erfüllen.
