EU-Kommission: Meta verstößt gegen Kinderschutz-Vorgaben
KI-Zusammenfassung
Die EU-Kommission in Brüssel wirft dem US-Technologiekonzern Meta nach einer mehr als zweijährigen Untersuchung vor, gegen den Digital Services Act (DSA) zu verstoßen. Trotz einer Altersgrenze von 13 Jahren in den Nutzungsbedingungen von Instagram und Facebook sei die Kontrolle unzureichend; Kinder könnten bei der Anmeldung problemlos falsche Geburtsdaten angeben. Nach Angaben der Kommission nutzen zehn bis zwölf Prozent der unter 13-Jährigen in der EU die Plattformen. Zudem identifiziere und entferne Meta Kinderkonten nicht konsequent, und der Meldeprozess sei umständlich sowie oft wirkungslos. Die Kommission kritisiert auch, dass wissenschaftliche Erkenntnisse über die besondere Anfälligkeit jüngerer Kinder für Online-Gefahren nicht ausreichend berücksichtigt wurden. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen forderte, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen die Grundlage für konkrete Schutzmaßnahmen bilden müssen. Bei Bestätigung der Vorwürfe droht Meta eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sowie tägliche Strafzahlungen bis zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben.
