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Technologieneutral10. Sept. 2026

Hamburger Datenschutzbehörde warnt vor Metas Überwachungsbrille

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KI-Zusammenfassung

Die Hamburger Datenschutzbehörde hat die Kamerabrille „Ray-Ban Meta Wayfarer (Gen 1)“ technisch und rechtlich untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass Aufnahmen von Personen außerhalb des engen Freundes- und Familienkreises datenschutzrechtlich meist unzulässig sind. Grund: Die informierte Einwilligung kann mangels Transparenz in der Praxis nicht eingeholt werden, da die Aufnahme-LED je nach Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur schwer erkennbar ist. Damit widerspricht die Behörde der Bundesnetzagentur, die die Brille nicht verbieten will, weil das Aufnahmelicht ihrer Ansicht nach klar erkennbar sei. Die Bundesnetzagentur könnte das Gerät auf Basis des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) vom Markt nehmen – ein Verfahren, das sie 2017 bereits bei der smarten Puppe „Cayla“ anwandte. Das Urteil der Hamburger Datenschützer ist eindeutig: Die Gestaltung der Brille als Alltagsgegenstand genügt den Transparenzanforderungen nicht.

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