Streit um historische Schufa-Daten eskaliert: NOYB kündigt Klage an
KI-Zusammenfassung
Der Streit um historische Daten der Wiesbadener Schufa dürfte vor Gericht landen, weil das Unternehmen die Vorwürfe der Wiener Datenschutzorganisation NOYB „entschieden zurückgewiesen“ und bis zum 9. September keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. NOYB kündigte daraufhin eine Unterlassungsklage an und hält eine mögliche Sammelklage offen; NOYB-Vorsitzender Max Schrems nannte die Argumente der Schufa „völlig grotesk“ und warf ihr vor, über europäischem Recht zu stehen. Auslöser waren Mitte Juli Berichte von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ über eine angebliche „Schattendatenbank“, in der alte Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen und längst beglichene Forderungen gespeichert seien. Nach Datenschutzregeln und brancheninternen Löschfristen müssten solche Daten gelöscht werden, die Schufa gibt jedoch an, sie bis zu zehn Jahre weiter aufzubewahren. Schufa-Chefin Tanja Birkholz bestreitet eine Schattendatenbank und spricht von einem Datenarchiv wie bei anderen Unternehmen; die Schufa Holding AG argumentiert, historische Daten würden gerade zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen gespeichert.