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Energieneutral19. Mai 2026

Justizministerium plant Beschlagnahmeschutz für Daten der elektronischen Patientenakte

Heise Onlinebundesministerium-der

KI-Zusammenfassung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) arbeitet gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium an einer gesetzlichen Klarstellung, die Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) ausdrücklich unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung stellt. Justizministerin Stefanie Hubig reagiert damit auf Kritik von Verbänden, die vor dem Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden und dem EU-Datenaustausch gewarnt hatten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer und die Bundespsychotherapeutenkammer hatten Anfang Februar in einem Brief eine solche Regelung gefordert, um das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patienten sowie Ärzten und Psychotherapeuten zu wahren. Bisher schützt § 97 StPO zwar vertrauliche Unterlagen von Berufsgeheimnisträgern, aber explizit geregelt ist nur der Schutz der elektronischen Gesundheitskarte — nicht jedoch der elektronischen Patientenakte.

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