Trennung nach Immobilienkauf: Bundesfinanzhof klärt Grunderwerbsteuer bei Rücktritt
KI-Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (Az. II R 24/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Miteigentümer aus einem Immobilienkauf zurückziehen kann, ohne erneut Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen. Im zugrunde liegenden Fall hatten zwei Partner je zur Hälfte ein Grundstück mit Einfamilienhaus gekauft, sich im Frühjahr 2021 getrennt und den Erwerb der Frau rückgängig gemacht, während der Mann deren Anteil übernahm. Entscheidend für die steuerliche Beurteilung ist, ob der ursprüngliche Kaufvertrag tatsächlich wirksam aufgehoben wurde — etwa durch notarielle Rückabwicklung und Löschung der Auflassungsvormerkung — oder ob lediglich ein Weiterverkauf stattfand. Im letzteren Fall würde das Finanzamt erneut kassieren, da jeder Erwerb grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Urteil zeigt, dass Paare bei einer Trennung nach Kaufabschluss genau auf die Vertragsgestaltung achten müssen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
