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Bundeskabinett beschließt IP-Adressen-Speicherpflicht für drei Monate
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KI-Zusammenfassung
Die Bundesregierung plant eine Pflicht für Internetanbieter, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern. Ziel ist die bessere Verfolgung von Straftaten durch Behörden. Kritiker warnen vor übermässiger Überwachung. Die Massnahme erfordert die Speicherung von Verbindungsdaten aller Internetnutzer, nicht nur Verdächtiger.
