OLG Bamberg: TikTok schummelt bei DSA-Pflichten
KI-Zusammenfassung
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil vom 18. März 2026 (Az. 3 UKl 5/25 e) entschieden, dass TikTok gegen die EU-Verordnung Digital Services Act verstößt. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte geklagt, weil TikTok es Nutzern nicht leicht macht, die Verarbeitung personenbezogener Daten für Empfehlungen abzuschalten oder rechtswidrige Inhalte ordnungsgemäß zu melden. Die Deaktivierung ist nur über ein verstecktes Kontextmenü erreichbar, das in vielen Browsern gar nicht erscheint, und die Meldefunktion führt nicht zu den im DSA geforderten Maßnahmen. Das Gericht wies TikToks Argumente zurück, dass nur die EU-Kommission zuständig sei und dass das UKlaG keine Anwendung finde. Die Revision wurde zugelassen, sodass der Bundesgerichtshof entscheiden wird. TikTok hat bisher keine Änderungen an der Webseite vorgenommen.
